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Iris Speiser

SLIDES: "Second Life aus Sicht der rechtswissenschaftlichen Lehre"

Vortag im Rahmen der Veranstaltung "Lernen mit virtuellen Welten (am Beispiel von Second Life)" am 14.11. an der Universität Innsbruck

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Diese Frage lässt sich nicht eindeutig bestimmen, weil SL gerade kein eigenständiger Rechtsraum ist. Das anwendbare Recht bestimmt sich mangels expliziter Regeln also immer zwischen den jeweiligen Parteien.

Bezüglich des Verhältnisses Linden-"Resident" gilt gemäß den TOS Kalifornisches Recht. Bezüglich der "Residents" untereinander existiert keine Regelung. Hier ist die Frage im Einzelfall wohl nach internationalem Privatrecht zu klären, was nicht trivial ist.

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